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   VGH Bayern, 11.03.2010 - 9 CS 09.2495   

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https://dejure.org/2010,71598
VGH Bayern, 11.03.2010 - 9 CS 09.2495 (https://dejure.org/2010,71598)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2010 - 9 CS 09.2495 (https://dejure.org/2010,71598)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2010 - 9 CS 09.2495 (https://dejure.org/2010,71598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzulässige Beschwerde; Erforderlichkeit eines bestimmten Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339

    Verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 9 CS 09.2495
    Dem Antrag kommt die Aufgabe zu, das verfolgte Rechtsschutzziel unmissverständlich zu formulieren und verbindlich festzulegen, was nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Gegenstand der Überprüfung des Beschwerdegerichts sein soll (vgl. BayVGH vom 7.4.2003 NVwZ 2003, 766).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 10 ME 207/18

    Zugang zu öffentlicher Einrichtung nur über Vertragsschluss

    Die Stellung eines Antrags ist allerdings grundsätzlich unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.08.2013 - 3 M 256/13 -, juris Rn. 2 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2010 - 9 CS 09.2495 -, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 4).

    Dem Antrag kommt die Aufgabe zu, das verfolgte Rechtsschutzziel unmissverständlich zu formulieren und verbindlich festzulegen, was nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Gegenstand der Überprüfung des Beschwerdegerichts sein soll (Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2010 - 9 CS 09.2495 -, juris Rn. 3); dementsprechend kann auch grundsätzlich nicht einfach auf den erstinstanzlichen Antrag zurückgegriffen werden (Senatsbeschluss vom 11.12.2012 - 10 ME 130/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 10 ME 130/12

    Voraussetzung für das Vorliegen einer öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 30 Abs. 1

    Dem Antrag kommt die Aufgabe zu, das verfolgte Rechtsschutzziel unmissverständlich zu formulieren und verbindlich festzulegen, was nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Gegenstand der Überprüfung des Beschwerdegerichts sein soll (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - 9 CS 09.2495 -, juris und von 7. April 2003 - 10 CS 03.339 -, NVwZ 2003, 766; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 B 301/09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 8 ME 29/03 -, n.v.).
  • VGH Bayern, 31.10.2014 - 9 CS 14.2034

    Tierschutzrecht; unzulässige Beschwerde

    Soweit die Ausführungen dahingehend ausgelegt werden können, dass die erstinstanzielle Entscheidung fehlerhaft und daher aufzuheben sei, reicht dies für eine Begründung und Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung i.S.d. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht aus (BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 9 CS 09.2495 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 31.10.2014 - 9 CE 14.2036

    Tierschutzrecht; unzulässige Beschwerde

    Soweit die Ausführungen dahingehend ausgelegt werden können, dass die erstinstanzielle Entscheidung fehlerhaft und daher aufzuheben sei, reicht dies für eine Begründung und Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung i.S.d. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht aus (BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 9 CS 09.2495 - juris Rn. 4).
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